Dieses Dokument enthält die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Produkten, die von Rats-Tech GmbH (im Folgenden „Rats-Tech“) hergestellt und/oder geliefert werden, sowie für Dienstleistungen, die von Rats-Tech GmbH (im Folgenden „Rats-Tech“) erbracht und an den ursprünglichen Käufer dieser Produkte und/oder Dienstleistungen (im Folgenden „Käufer“) verkauft werden. Rats-Tech® betreibt die Website https://www.rats-tech.ch/. Rats-Tech ist ein in der Schweiz („Bestellland“) unter der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer CHE-389.046.117 eingetragenes Unternehmen mit Sitz in Avenue des découvertes 12, 1400 Yverdon-les-Bains, Schweiz. Sofern in einem schriftlichen Kaufvertrag, der von bevollmächtigten Vertretern von Rats-Tech und dem Käufer unterzeichnet wurde, nicht anders angegeben, legen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rechte, Pflichten und Rechtsmittel von Rats-Tech und dem Käufer fest, die auf jeden Vertrag über den Verkauf von Produkten und/oder Dienstleistungen von Rats-Tech (nachfolgend als „Produkte“ bzw. „Dienstleistungen“ bezeichnet) Anwendung finden.
I. Inkraftsetzung
Der Vertrag tritt in Kraft, sobald alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Unterzeichnung des Vertrages durch Rats-Tech und den Käufer
- Erhalt der Anzahlung des Käufers durch Rats-Tech, falls zutreffend.
- Alle anderen Bedingungen, die im Vertrag vorgesehen sind, wie z.B. die Zustimmung einer öffentlichen oder privaten Behörde, die die Leistung genehmigen muss, oder eine andere Zahlungssicherheit, die im Vertrag vorgesehen ist.
Wenn diese Bedingungen nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Abschluss des Vertrages erfüllt werden, hat jede Partei das Recht, den Vertrag neu zu verhandeln.
Wenn keine Einigung erzielt wird, wird der Vertrag null und nichtig.
In diesem Fall haftet keine der Parteien der anderen gegenüber für Ausgaben oder Schäden, einschließlich des Verlusts erwarteter Gewinne.
II. Allgemeine Bedingungen
A. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind direkt und/oder durch Verweis im Angebot von Rats-Tech, der Auftragsbestätigung und den Rechnungsdokumenten enthalten. Die erste der folgenden Handlungen stellt eine Annahme des Angebots von Rats-Tech und kein Gegenangebot dar und begründet einen Kaufvertrag „Vertrag“ in Übereinstimmung mit und unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Ausstellen eines Auftragsformulars durch den Käufer als Antwort auf das Angebot von Rats-Tech;
2. Annahme der Bestellung des Käufers durch Rats-Tech ;
Oder
3. Beginn der Erbringung von Dienstleistungen durch Rats-Tech gemäß der Bestellung des Käufers.
Die Anwendung aller allgemeinen Geschäftsbedingungen, allgemeinen Einkaufsbedingungen oder sonstigen Bedingungen des Käufers (unabhängig davon, ob sie in den Einkaufsdokumenten des Käufers, einschließlich der Schnittstellen zum elektronischen Handel, enthalten sind oder nicht) wird ausdrücklich von diesem Dokument ausgeschlossen und diese Bedingungen sind daher nicht Teil des Vertrags.
B. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für jeden Kauf, der über die Website getätigt wird. Sie sind in elektronischer Form auf der Website verfügbar. Dem Käufer wird empfohlen, eine Kopie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum späteren Nachschlagen auszudrucken. Die folgenden Bestimmungen gelten für den Abschluss eines Vertrages über die Website: Die Darstellung der Produkte auf der Rats-Tech Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Der Käufer bietet Rats-Tech an, das/die Produkt(e) zu kaufen, indem er auf die Schaltfläche „Submit“ (oder andere benannte Schaltflächen, die den Kauf bestätigen) klickt. Er erkennt auch die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Rats-Tech muss dem Käufer eine E-Mail senden, die den Erhalt der Bestellung des Käufers bestätigt („Auftragsbestätigungs-E-Mail“). Die Auftragsbestätigungs-E-Mail bestätigt, dass Rats-Tech den Auftrag erhalten hat und stellt keine Annahme des Angebots des Käufers dar, es sei denn, Rats-Tech nimmt den Auftrag in seiner Auftragsbestätigungs-E-Mail ausdrücklich an. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Rats-Tech das Angebot des Käufers ausdrücklich annimmt oder das/die Produkt(e) an den Käufer versendet.
III. Stornierung
A. Stornierung aus eigenem Wunsch des Käufers
Der Käufer kann Produktbestellungen vorbehaltlich einer angemessenen Gebühr für die Ausgaben von Rats-Tech, einschließlich der Kosten für Handhabung, Inspektion, Wiederbeschaffung, Fracht und Rechnungsstellung, stornieren. Gegebenenfalls unter der Bedingung, dass der Käufer diese Produkte innerhalb von 30 Tagen nach der Lieferung auf eigene Kosten an Rats-Tech zurückschickt, und zwar im gleichen Zustand, in dem er sie erhalten hat. Rats-Tech kann ohne Haftung eine Bestellung vor der Lieferung ganz oder teilweise stornieren, wenn die Bestellung Produkte enthält, die nach Ansicht von Rats-Tech nicht den geltenden Export-, Sicherheits-, lokalen Zertifizierungs- oder anderen Konformitätsanforderungen entsprechen.
B. Stornierung aufgrund von Mängeln
In den folgenden zwei Fällen kann die Partei, die nicht schuldhaft oder säumig ist, die sofortige Kündigung des Vertrages erklären:
- Eine Vertragsverletzung seitens der anderen Partei, die so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist.
- Die Erklärung der Insolvenz der anderen Partei durch das zuständige Gericht und die erklärte Weigerung des Insolvenzverwalters, die Erfüllung des Vertrages fortzusetzen.
In den folgenden Fällen kann die nicht fehlbare oder säumige Partei die sofortige Kündigung des Vertrages erklären, wenn sich die Situation nicht wesentlich verbessert hat:
- Das Ausbleiben einer Reaktion der anderen Partei innerhalb von 10 Tagen nach der Mitteilung einer erheblichen Vertragsverletzung, wenn die säumige Partei nicht unverzüglich mit der Behebung der Verletzung begonnen hat und nicht innerhalb von 20 Tagen schriftlich den Plan mitgeteilt hat, den sie zur bestmöglichen Behebung der Folgen der Verletzung aufstellen wird.
- Die Konkurserklärung der anderen Partei (aufgrund ihrer eigenen Erklärung oder der Klage eines Gläubigers) oder eine gleichwertige Entscheidung einer zuständigen Behörde und nach dieser Entscheidung entweder das Ausbleiben einer Stellungnahme des Konkursverwalters zur Fortsetzung des Vertrages innerhalb von 20 Tagen nach der entsprechenden Aufforderung oder die Tatsache, dass die säumige Partei vernünftigerweise nicht über die Mittel verfügen wird, den Vertrag zu akzeptablen Bedingungen zu beenden.
In einer solchen Situation werden Rats-Tech und der Käufer vernünftig handeln, um eine Verschlechterung der Situation sowohl für die Partei, die den Mangel trägt, als auch für die Partei, die ihn verursacht hat, zu vermeiden.
Wenn der Vertrag aufgrund eines Fehlers, der Rats-Tech zuzuschreiben ist, gekündigt wird, wird Rats-Tech unverzüglich alle Dokumente und Informationen zur Verfügung stellen, die für die Fortsetzung des Vertrags durch einen vom Käufer ausgewählten Dritten relevant sind.
Soweit möglich und gewünscht, übermittelt Rats-Tech Kopien von Unterverträgen, damit diese vom Käufer geprüft und gegebenenfalls für die Fortsetzung der Leistungen übernommen werden können.
Der Käufer wird alle verfügbaren und nützlichen Ausrüstungen und Arbeiten beschlagnahmen.
Er kann von Rats-Tech die Entfernung von Ausrüstungen, Arbeiten und Materialien verlangen, die als nutzlos erachtet werden.
Er kann mit einem oder mehreren Dritten die Verträge abschließen, die für die Fertigstellung der Leistungen erforderlich sind.
Wenn der Käufer die säumige Partei ist, kann Rats-Tech folgende Ansprüche geltend machen:
- Kosten und Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages entstehen und nicht durch erhaltene Zahlungen gedeckt sind.
- Die Kosten und Ausgaben, die zur Bewältigung der Folgen der Kündigung entstanden sind.
- Der legitime Gewinn, auf den er Anspruch gehabt hätte, wenn der Vertrag bis zu seinem ursprünglich geplanten Abschluss erfüllt worden wäre.
C. Stornierung aufgrund höherer Gewalt
Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen des Käufers haftet keine der Parteien für Leistungsverzögerungen, ganz oder teilweise, oder für Verluste, Schäden, Kosten oder Ausgaben, die aus Gründen entstehen, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, wie Naturereignisse, Feuer, Streiks, Epidemien, Pandemien, Embargos, Handlungen von Regierungen oder anderen zivilen oder militärischen Behörden, Kriege, Aufstände, Transportverzögerungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Arbeitskräften, Materialien, Produktionsanlagen oder Transportmitteln oder andere ähnliche Ursachen („Höhere Gewalt“). In diesem Fall wird die von der Verzögerung betroffene Partei die andere Partei so schnell wie möglich davon in Kenntnis setzen. Die von der Verzögerung betroffene Partei muss alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um den Mangel oder die Verzögerung zu beheben und sicherzustellen, dass die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt so gering wie möglich gehalten werden. Die von der Verzögerung betroffene Partei kann :
a) die Ausführungsfrist um die Dauer der höheren Gewalt verlängern,
oder b) den nicht erfüllten Teil dieses Vertrages ganz oder teilweise ohne Vertragsstrafe zu stornieren und ohne als Nichterfüllung oder Verletzung dieses Vertrages angesehen zu werden, wenn ein solches Ereignis höherer Gewalt länger als neunzig (90) Tage andauert.
Wenn ein Ereignis höherer Gewalt die Fähigkeit von Rats-Tech beeinträchtigt, seine Verpflichtungen zum vereinbarten Preis zu erfüllen, oder wenn die Kosten von Rats-Tech aufgrund eines solchen Ereignisses höherer Gewalt erhöht werden, ist Rats-Tech berechtigt, die Preise nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer entsprechend zu erhöhen.
IV. Lieferung
Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags, das in der Klausel „Inkrafttreten“ angegeben ist.
Diese Lieferfrist kann zum Zeitpunkt der Bestellung unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs des Käufers und der Produktionszeiten des Lieferanten zum Zeitpunkt des Auftragseingangs geändert werden.
Die vorgenannte Lieferzeit ist abhängig von der Erfüllung der an anderer Stelle in diesem Angebot genannten Vertragsbedingungen. Wenn die Erfüllung einer der oben genannten Bedingungen aus Gründen, die dem Käufer zuzuschreiben sind, verzögert wird, haben wir Anspruch auf eine Fristverlängerung und eine finanzielle Entschädigung, die im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden.
Rats-Tech kann nach eigenem Ermessen Teillieferungen von Produkten an den Käufer ohne Haftung und ohne Vertragsstrafe durchführen. Jede Lieferung stellt einen separaten Verkauf dar und der Käufer muss für die versandten Einheiten bezahlen, unabhängig davon, ob diese Lieferung eine vollständige oder teilweise Erfüllung des Vertrages darstellt.
Auf Anfrage von Rats-Tech muss sich der Käufer bemühen, auf eigene Kosten mit Rats-Tech zusammenzuarbeiten, um alle anderen Anforderungen in Bezug auf die Aufbewahrung jedes Produkts zu erfüllen.
V. Übertragung von Risiko und Eigentum
Die Risiken und Gefahren in Bezug auf die von Rats-Tech gemäß dem Vertrag gelieferten Materialien und Ausrüstungen gehen mit der Lieferung dieser Materialien und/oder Ausrüstungen gemäß Incoterms 2020, wenn diese im Vertrag angegeben sind, auf den Käufer über.
Folglich ist der Käufer dafür verantwortlich, alle angemessenen Versicherungspolicen abzuschließen, um insbesondere seine Haftung, das Risiko des Verlustes, der Zerstörung, der Beschädigung, des Verschwindens oder der Beschädigung abzudecken.
Das rechtliche Eigentum an den Produkten und allen Arbeiten, die für den Käufer im Rahmen der Dienstleistungen erstellt werden, geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Kaufpreis, die Dienstleistungsgebühr oder eine andere vereinbarte Vergütung für diese Produkte oder Dienstleistungen vollständig an Rats-Tech gezahlt wurde.
VI. Lieferzeit
Rats-Tech wird sich, soweit möglich, bemühen, die bestellten Produkte innerhalb der auf der Vorderseite des Vertrags angegebenen Frist zu liefern oder, wenn keine Frist angegeben ist, innerhalb der normalen Frist, die Rats-Tech benötigt, um die hierunter verkauften Produkte zu liefern. Nach vorheriger Vereinbarung mit dem Käufer und gegen eine zusätzliche Gebühr wird Rats-Tech die Produkte beschleunigt liefern. Die Lieferzeiten für den Standardservice sind die örtlichen Bürozeiten von Montag bis Freitag, mit Ausnahme von Feiertagen im Bestell- oder Versandkanton.
VII. Inspektion und Kosten
Der Käufer wird alle unter dem Vertrag gelieferten Produkte nach Erhalt umgehend inspizieren und akzeptieren. Wenn die Produkte nicht den geltenden Spezifikationen entsprechen, wird der Käufer Rats-Tech so schnell wie möglich schriftlich darüber informieren. Rats-Tech hat die Möglichkeit, die nicht konformen Produkte nach eigenem Ermessen zu reparieren oder zu ersetzen. Rats-Tech wird die Reparaturen nach eigenem Ermessen an dem von Rats-Tech bestimmten Reparaturort durchführen. Der Käufer, der eine Garantieleistung in Anspruch nehmen möchte, sollte sich mit Rats-Tech in Verbindung setzen, um Anweisungen für den Reparaturort und die damit verbundene Logistik zu erhalten. Im Falle von nicht konformen Produkten deckt Rats-Tech die Kosten für den Versand von / zur ursprünglichen Kaufadresse in der Schweiz, wenn der Versand mit dem von Rats-Tech bevorzugten Transportdienstleister organisiert wird; alle anderen Formen des Versands, Versand und/oder Reparaturen außerhalb der Schweiz sowie die Kosten für Deinstallation und Installation gehen zu Lasten des Käufers. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer alle im Rahmen des Vertrags gelieferten Produkte akzeptiert und auf jegliche Nichtkonformität verzichtet hat, wenn Rats-Tech nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Lieferung eine schriftliche Mitteilung erhält. Diese Bestimmung gilt nicht für verborgene Mängel oder Nichtkonformität der Produkte; der Käufer muss Rats-Tech schriftlich benachrichtigen, sobald er diese entdeckt.
VIII. Preise und Bestellgrößen
Alle Preise sind in CHF (sofern auf der Auftragsbestätigung für den Versand außerhalb der Schweiz nichts anderes angegeben ist) und basieren auf der Lieferung wie oben angegeben. Die angegebenen Preise stellen eine Schätzung der Produkte/Dienstleistungen dar, die auf den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preislisten beruht. Die tatsächlichen Rechnungsbeträge werden zum tatsächlichen Lieferdatum bestimmt, ebenso wie die Versand- und Transportkosten. Darüber hinaus ist Rats-Tech berechtigt, einen vorübergehenden Aufschlag zu erheben, wenn die Kosten der Lieferkette (z.B. Material-, Arbeits- und Frachtkosten) seit Abschluss des Vertrages erheblich gestiegen sind. Die Preise beinhalten keine Dienstleistungsgebühren wie Versicherungsgebühren, Maklergebühren, Verkaufs-, Nutzungs-, Inventar- oder Verbrauchssteuern, Import- oder Exportzölle, spezielle Finanzierungsgebühren, Mehrwertsteuer, Einkommenssteuern oder Gebühren, spezielle Genehmigungen oder Lizenzen oder andere Gebühren, die auf die Produktion, den Verkauf, den Vertrieb oder die Lieferung der Produkte erhoben werden. Der Käufer muss alle diese Gebühren bezahlen oder Rats-Tech gültige Freistellungsbescheinigungen vorlegen, die ihm im Rahmen des Vertrages obliegen. Für Einzelbestellungen unter 159 CHF wird dem Käufer ein Mindestzuschlag von 52 CHF berechnet, ausgenommen Bestellungen, die online über die Website von Rats-Tech aufgegeben werden. Rats-Tech behält sich das Recht vor, die Mindestbestellgrößen zu ändern und verpflichtet sich, den Käufer darüber zu informieren, wenn dies der Fall ist. Wenn der Käufer die Lieferung zusätzlicher Produkte oder Dienstleistungen im Vergleich zu den im Vertrag vereinbarten Mengen oder Arten von Produkten oder Dienstleistungen verlangt, oder wenn er wesentliche Änderungen an den Produkten oder Dienstleistungen verlangt, ist Rats-Tech berechtigt, eine angemessene und gerechte zusätzliche Vergütung zu verlangen.
IX. Zahlungen
Alle Zahlungen sind in CHF zu leisten, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Bei Bestellungen über das Internet ist der Kaufpreis gemäß den auf der Website angegebenen Bedingungen fällig. Für alle anderen Bestellungen sind die Rechnungen NETTO 30 TAGE nach Erhalt der Rechnung fällig, ohne Berücksichtigung von Verzögerungen aufgrund von Inspektion oder Transport. Zahlungen müssen per Banküberweisung auf das auf der Rechnung von Rats-Tech angegebene Konto erfolgen.
X. Nichtzahlung
Wenn die Zahlungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung geleistet werden, kann Rats-Tech neben allen anderen gesetzlich vorgesehenen Rechtsmitteln entweder :
a) erklären, dass der Käufer den Vertrag nicht eingehalten hat und den Vertrag wegen Nichterfüllung kündigen;
b) Zukünftige Lieferungen aussetzen, bis die ausstehenden Zahlungen geleistet wurden;
c) zukünftige Sendungen auf der Grundlage einer Zahlung bei Auftragserteilung oder einer Vorauszahlung auch nach Behebung des Zahlungsausfalls zu liefern;
d) Verzugszinsen in Höhe von 1-1/2% pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, je nachdem, welcher niedriger ist, für jeden Monat oder Teil des Zahlungsverzugs zu berechnen, zusätzlich zu den anwendbaren Lagerkosten und/oder den Kosten für den Transport der Vorräte;
e) eine Pauschalzahlung in Höhe von 45 CHF zu verlangen;
f) die Produkte, für die die Zahlung nicht erfolgt ist, wieder in Besitz zu nehmen;
g) alle Inkassokosten in Rechnung stellen, einschließlich angemessener Anwaltshonorare, die über die Pauschalzahlung gemäß Punkt (e) hinausgehen;
oder
h) Kombination der oben genannten Rechte und Rechtsmittel, soweit dies möglich und gesetzlich zulässig ist.
Es ist dem Käufer untersagt, einen unter dem Vertrag geschuldeten Betrag mit einem anderen Betrag zu verrechnen, der dem Käufer aus einer anderen Transaktion mit Rats-Tech geschuldet wird oder geschuldet werden könnte, unabhängig davon, ob dieser Betrag bereits bezahlt ist oder nicht. Wenn die finanzielle Haftung des Käufers für Rats-Tech nach billigem Ermessen unbefriedigend wird, kann Rats-Tech eine Barzahlung oder eine andere Sicherheit verlangen. Wenn der Käufer diese Forderungen nicht erfüllt, kann Rats-Tech diese Nichterfüllung als angemessenen Grund für die Kündigung des Vertrags betrachten, wobei in diesem Fall eine angemessene Stornogebühr fällig wird. Die Insolvenz, der Konkurs, die Abtretung des Käufers an Gläubiger oder die Auflösung oder Beendigung der Existenz des Käufers stellt einen Mangel im Rahmen des Vertrags dar und gewährt Rats-Tech alle Rechtsmittel einer garantierten Partei nach Schweizer Recht sowie die oben genannten Rechtsmittel für verspätete oder Nichtzahlung.
XI. Eingeschränkte Haftung
Rats-Tech garantiert, dass die im Rahmen des Vertrags verkauften Produkte frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind und dass sie, wenn sie in Übereinstimmung mit den Gebrauchs- und Wartungsanweisungen des Herstellers verwendet werden, allen ausdrücklichen schriftlichen Garantien für die gekauften Produkte entsprechen. Die Garantiezeit für die Produkte beträgt vierundzwanzig (24) Monate ab Lieferung, es sei denn, eine kürzere oder längere Zeit ist ausdrücklich in dem anwendbaren Rats-Tech Handbuch für die betreffenden Produkte angegeben, in welchem Fall diese kürzere oder längere Zeit gilt. Rats-Tech garantiert, dass die im Rahmen dieses Dokuments erbrachten Dienstleistungen für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen nach Beendigung der Dienstleistungen frei von Ausführungsmängeln sind. Die Teile, die von Rats-Tech im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen geliefert werden, können neue oder generalüberholte Teile sein, die wie neue Teile funktionieren. Für diese Teile wird für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen oder für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit, falls zutreffend, für reparierte Produkte eine Garantie gegen Defekte gewährt. Alle defekten Teile, die von Rats-Tech repariert wurden, gehen in das Eigentum von Rats-Tech über. Keine Garantie wird auf Verbrauchsmaterialien ausgedehnt.
Alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, Bedingungen und Erklärungen, unabhängig davon, ob sie sich aus dem Gesetz, der kommerziellen Nutzung oder anderweitig ergeben, einschließlich der stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck, sind ausgeschlossen.
Das einzige Rechtsmittel für Produkte, die dieser beschränkten Garantie nicht entsprechen, ist der Ersatz, die Gutschrift oder die Rückerstattung des Kaufpreises. Dieser Rechtsbehelf gilt nicht als verfehlt, solange Rats-Tech bereit ist, einen Ersatz, eine Gutschrift oder eine Rückerstattung zu leisten. Rats-Tech schließt jegliche Garantie für Produkte aus, die nicht gemäß den Empfehlungen von Rats-Tech installiert und in Betrieb genommen wurden. Der Käufer ist für alle Reparaturen an solchen Produkten verantwortlich.
XII. Handelsmarken und andere Identifizierungselemente
Der Käufer verpflichtet sich, keine Elemente zu entfernen oder zu verändern, die auf den Ursprung der Herstellung oder auf Patentnummern hinweisen, die auf oder in den Produkten erscheinen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Seriennummern oder Handelsmarken, die auf Typenschildern, Formen oder bearbeiteten Komponenten erscheinen.
XIII. Geschützte Informationen, Vertraulichkeit der Daten
Der Begriff „Geschützte Informationen“ bezeichnet alle Informationen, technischen Merkmale oder Know-how in jeglicher Form, die Rats-Tech als proprietär betrachtet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wartungs- und Instandhaltungshandbücher. Der Käufer und seine Kunden, Mitarbeiter und Bevollmächtigten werden alle geschützten Informationen, die sie direkt oder indirekt von Rats-Tech erhalten haben, vertraulich behandeln und sie nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Rats-Tech übertragen oder weitergeben oder sie bei der Herstellung, Beschaffung oder Wartung der Produkte oder ähnlicher Produkte verwenden oder dafür sorgen, dass solche Produkte aus einer anderen Quelle hergestellt, gewartet oder beschafft werden, oder sie reproduzieren oder sich aneignen. Alle geschützten Informationen bleiben das Eigentum von Rats-Tech. Dem Käufer oder seinen Kunden, Mitarbeitern oder Bevollmächtigten werden weder ausdrücklich noch stillschweigend Rechte oder Lizenzen in Bezug auf die geschützten Informationen, Patente oder andere geschützte Rechte von Rats-Tech gewährt, mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Lizenzen für eine begrenzte Nutzung. In Bezug auf persönliche Daten, die der Käufer Rats-Tech zur Verfügung stellt, garantiert der Käufer, dass er ordnungsgemäß befugt ist, diese Daten einzureichen und zu veröffentlichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, dass er die informierte Zustimmung der betroffenen Person erhalten hat. Rats-Tech ist berechtigt, die persönlichen Daten des Käufers in Übereinstimmung mit seinen Datenschutzbestimmungen zu verwenden. In Bezug auf andere Daten und Informationen, die Rats-Tech in Verbindung mit der Nutzung der Produkte durch den Käufer erhalten kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten, die von den Produkten gesammelt und an Rats-Tech übertragen werden, gewährt der Käufer Rats-Tech hiermit eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie, unbefristete und nicht widerrufliche Lizenz zur Nutzung, Kompilierung, zur Verteilung, Anzeige, Speicherung, Verarbeitung, Reproduktion oder Erstellung von abgeleiteten Werken dieser Daten, soweit dies für den Betrieb und die Wartung des Produkts erforderlich ist, und zur Aggregation dieser Daten zur anonymen Nutzung, ausschließlich zur Unterstützung der Marketing-, Verkaufs- und F&E-Aktivitäten von Rats-Tech und seinen Tochtergesellschaften.
XIV. Eigentümerinformationen & Datenschutz
Proprietäre Informationen“ sind alle Informationen, technischen Daten oder Know-how in jeglicher Form, ob dokumentiert, in physischen oder maschinenlesbaren Komponenten, Masken oder Kunstwerken oder anderweitig enthalten, die Rats-Tech als proprietär betrachtet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Wartungs- und Pflegehandbücher. Der Käufer und seine Kunden, Mitarbeiter und Vertreter werden alle proprietären Informationen, die sie direkt oder indirekt von Rats-Tech erhalten haben, vertraulich behandeln und ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Rats-Tech weder übertragen noch offenlegen, noch für die Herstellung, Beschaffung oder Wartung verwenden, noch dafür sorgen, dass diese Produkte von einer anderen Quelle hergestellt oder gewartet werden oder von einer anderen Quelle bezogen werden, noch sie reproduzieren oder sich in irgendeiner Weise aneignen. Alle diese proprietären Informationen bleiben das Eigentum von Rats-Tech. Dem Käufer oder seinen Kunden, Mitarbeitern oder Vertretern werden weder ausdrücklich noch implizit Rechte oder Lizenzen in Bezug auf proprietäre Informationen oder irgendwelche Patent- oder andere Eigentumsrechte von Rats-Tech gewährt, mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Lizenzen für eine begrenzte Nutzung. In Bezug auf persönliche Daten, die der Käufer Rats-Tech zur Verfügung stellt, garantiert der Käufer, dass er ordnungsgemäß befugt ist, diese Daten einzureichen und offenzulegen, und dass der Käufer alle anwendbaren Datenschutzgesetze einhalten wird. Der Käufer erkennt an, dass Rats-Tech die Informationen und persönlichen Daten des Käufers in Übereinstimmung mit seiner Datenschutzrichtlinie verwalten wird.
XV. Zugang zum Standort / Vorbereitung / Sicherheit der Arbeitnehmer / Umweltschutz
Im Rahmen der von Rats-Tech erbrachten Dienstleistungen erklärt sich der Käufer bereit, einen schnellen Zugang zu den Geräten zu ermöglichen. Der Käufer verpflichtet sich, seine Daten vor der Ausführung der Dienstleistungen zu sichern oder vor Verlust, Beschädigung oder Zerstörung zu schützen. Der Käufer ist der Betreiber und muss alle seine Räumlichkeiten kontrollieren, einschließlich der Bereiche, in denen die Mitarbeiter oder Subunternehmer von Rats-Tech Wartungs-, Reparatur- und Instandhaltungsaktivitäten durchführen. Der Käufer muss sicherstellen, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit und den Schutz der Arbeitsbedingungen, des Geländes und der Einrichtungen während der Ausführung der Dienstleistungen zu gewährleisten. Der Käufer ist der Verursacher aller anfallenden Abfälle, einschließlich, aber nicht beschränkt auf gefährliche Abfälle. Der Käufer ist allein dafür verantwortlich, die Entsorgung aller Abfälle auf seine Kosten zu organisieren. Der Käufer verpflichtet sich, auf eigene Kosten den Mitarbeitern und Subunternehmern von Rats-Tech, die auf dem Gelände des Käufers arbeiten, alle Informationen und Schulungen zur Verfügung zu stellen, die gemäß den geltenden Vorschriften zur Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und den Richtlinien des Käufers erforderlich sind. Wenn sich die Ausrüstung in einer gefährlichen Umgebung befindet, ist der Käufer allein dafür verantwortlich, sie in einer Umgebung zur Verfügung zu stellen, in der die Sicherheit der Mitarbeiter von Rats-Tech gewährleistet ist und die Bedingungen ihre Fähigkeit, die Arbeiten auszuführen, nicht beeinträchtigen. Die Mitarbeiter von Rats-Tech arbeiten nicht in gefährlichen Umgebungen oder in engen Räumen. Wenn ein Käufer verlangt, dass die Mitarbeiter oder Subunternehmer von Rats-Tech an Schulungsprogrammen zu Sicherheit oder Compliance teilnehmen, die vom Käufer bereitgestellt werden, muss der Käufer Rats-Tech den Standardstundensatz und die Erstattung der Kosten für die Teilnahme an einer solchen Schulung zahlen. Die Teilnahme an einer solchen Schulung oder der Abschluss einer solchen Schulung begründet oder erweitert keine Garantie oder Verpflichtung von Rats-Tech und dient nicht dazu, einen Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrags zu ändern, einzuschränken oder zu ersetzen.
XVI. Grenzen der Nutzung
Der Käufer verpflichtet sich, kein Produkt für andere Zwecke zu verwenden als die, die in den Katalogen und der Dokumentation von Rats-Tech als bestimmungsgemäße Verwendung angegeben sind. Jede von Rats-Tech gewährte Garantie ist ungültig, wenn die von dieser Garantie abgedeckten Produkte für Zwecke verwendet werden, die hierin nicht erlaubt sind.
XVII. Export- und Importlizenzen und Einhaltung der Gesetze
Der Käufer ist kein Agent oder Vertreter von Rats-Tech und darf unter keinen Umständen als solcher auftreten, es sei denn, er wurde offiziell von der Compliance-Abteilung von Rats-Tech überprüft und hat ein separates, ordnungsgemäß autorisiertes Schreiben von Rats-Tech erhalten, in dem der Umfang und die Grenzen dieser Autorisierung dargelegt werden. Rats-Tech erklärt, dass alle im Rahmen des Vertrages gelieferten Produkte in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften hergestellt und geliefert werden. Der Käufer verpflichtet sich, bei der Installation oder Nutzung aller Produkte alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Der Käufer verpflichtet sich, keine Rats-Tech Produkte oder Technologien zu verkaufen, zu transferieren, zu exportieren oder zu reexportieren, die für die Verwendung in Aktivitäten bestimmt sind, die das Design, die Entwicklung, die Produktion, die Verwendung oder die Lagerung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder Raketen beinhalten, und die Rats-Tech Produkte oder Technologien nicht in Einrichtungen zu verwenden, die an Aktivitäten beteiligt sind, die mit solchen Waffen in Verbindung stehen. Der Käufer verpflichtet sich, alle lokalen, nationalen und sonstigen Gesetze aller Rechtsordnungen einzuhalten, die sich allgemein auf die Bekämpfung von Korruption, Bestechungspraktiken, Erpressung, Bestechung oder ähnliche Praktiken beziehen, die auf die geschäftlichen Aktivitäten des Käufers im Rahmen des Vertrages Anwendung finden. Der Käufer verpflichtet sich, keine Geldzahlungen anzubieten oder direkt oder indirekt durch eine Person oder Körperschaft einem Beamten, Regierungsbeamten oder Angestellten eines Unternehmens, das sich teilweise im Besitz einer Regierung befindet, einer politischen Partei, einer politischen Partei oder einem Kandidaten für ein politisches Amt, einer politischen Partei oder einem Kandidaten für ein politisches Amt zur Verfügung zu stellen, zu versprechen, zu zahlen oder zu übertragen, oder ein Kandidat für ein öffentliches Amt oder ein politisches Mandat mit dem Ziel, diese Organisationen oder Personen dazu zu bringen, ihre Autorität oder ihren Einfluss zu nutzen, um einen unfairen kommerziellen Vorteil für den Käufer oder Rats-Tech zu erlangen oder zu behalten, oder dessen Natur, oder der Zweck oder die Wirkung von öffentlichen oder kommerziellen Korruptionspraktiken, die Akzeptanz oder das Entgegenkommen von Erpressung, Bestechung oder anderen illegalen oder unlauteren Mitteln, um einen Auftrag oder einen unlauteren Vorteil zu erhalten, in Bezug auf jede Aktivität des Käufers in Verbindung mit dem Vertrag.
XVIII. Nichtabtretung und Verzicht
Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag oder irgendwelche Rechte oder Interessen unter dem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Rats-Tech zu übertragen oder abzutreten. Die Tatsache, dass eine der Parteien nicht auf der strikten Erfüllung einer Bestimmung des Vertrags besteht oder ein darin enthaltenes Recht oder Privileg nicht ausübt, oder der Verzicht auf eine Verletzung der Bestimmungen oder Bedingungen des Vertrags kann nicht als ein späterer Verzicht auf diese Bestimmungen, Bedingungen, Rechte oder Privilegien ausgelegt werden, die fortbestehen und in Kraft bleiben, als ob kein Verzicht stattgefunden hätte.
XIX. Beschränkung der Haftung
Rats-Tech und die Parteien, die von Rats-Tech entschädigt werden, haften unter keinen Umständen gegenüber dem Käufer für besondere, dreifache, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, direkte und indirekte Schäden oder Eigentumsverluste, außer für Produkte, die im Rahmen des Vertrags gekauft wurden; Schäden, die bei der Installation entstanden sind; immaterielle Schäden; Reparatur oder Ersatz; Gewinn-, Einkommens- oder Chancenverluste; Nutzungsausfall; Verluste, die aus oder in Verbindung mit Ausfallzeiten der Produkte oder ungenauen Messungen oder Berichten entstehen; Kosten für Ersatzprodukte; oder Ansprüche von Kunden des Käufers für solche Schäden, unabhängig von der Ursache und unabhängig davon, ob sie auf einer Garantie, einem Vertrag und/oder einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit, strenger Haftung oder anderweitig) beruhen. Die Gesamthaftung von Rats-Tech und der von Rats-Tech entschädigten Parteien, die sich aus der Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrags oder der Verpflichtungen von Rats-Tech in Verbindung mit dem Entwurf, der Herstellung, dem Verkauf, der Lieferung und/oder der Nutzung der Produkte ergibt, darf in keinem Fall insgesamt eine Summe übersteigen, die dem Betrag entspricht, der tatsächlich an Rats-Tech für die hierunter gelieferten Produkte gezahlt wurde.
XX. Vollständigkeit des Vertrags und Änderung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verträge, die wie in diesem Dokument (das diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält) beschrieben erstellt wurden, stellen den gesamten Vertrag zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Erklärungen. Änderungen oder Modifikationen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages sind für Rats-Tech nicht bindend, es sei denn, sie erfolgen schriftlich unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder eines bestimmten Vertrages und sind von einem bevollmächtigten Vertreter von Rats-Tech unterzeichnet. Rats-Tech lehnt alle anderen vom Käufer vorgeschlagenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ab, unabhängig davon, ob es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wesentlich verändern und unabhängig davon, ob Rats-Tech die Bestellung des Käufers für die beschriebenen Produkte und Dienstleistungen akzeptiert. Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, bleibt der Rest dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt und bleibt weiterhin gültig und durchsetzbar, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
XXI. Vollständigkeit des Abkommens, Dauer und Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verträge, die in der hier beschriebenen Weise geschlossen werden (die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten), stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Darstellungen. Nach schriftlicher Mitteilung von 30 (dreißig) Tagen kann Rats-Tech nach eigenem Ermessen jede Bestellung für den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen kündigen und eine anteilige Rückerstattung für Vorauszahlungen oder für nicht gelieferte Produkte und/oder Dienstleistungen leisten. Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, bleibt der Rest der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt und bleibt im vollen gesetzlich zulässigen Umfang gültig und durchsetzbar. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder eines Vertrags sind für Rats-Tech nicht bindend, es sei denn, es handelt sich um ein schriftliches Dokument, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um eine Änderung dieser Geschäftsbedingungen oder eines bestimmten Vertrags handelt, und das von einem bevollmächtigten Vertreter von Rats-Tech unterzeichnet wurde. Rats-Tech lehnt alle zusätzlichen oder unvereinbaren Bedingungen, die vom Käufer zu irgendeinem Zeitpunkt vorgeschlagen werden, ab, unabhängig davon, ob diese Bedingungen die vorliegenden Bedingungen wesentlich ändern oder nicht und unabhängig davon, ob Rats-Tech die Bestellung des Käufers für die beschriebenen Produkte und Dienstleistungen annimmt.
XXII. Anwendbares Recht, Streitigkeiten
Das vorliegende Angebot und der entsprechende Vertrag werden nach schweizerischem Recht ausgelegt und geregelt.
Etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich beigelegt werden können, werden gemäß der Vergleichs- und Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer durch ein Gericht aus drei Schiedsrichtern endgültig entschieden, die gemäß dieser Ordnung ernannt werden, die Bestandteil des Vertrages ist und den Parteien bekannt ist. Jede Partei ernennt einen Schiedsrichter und die Internationale Handelskammer ernennt den dritten Schiedsrichter, der als Vorsitzender des Schiedsgerichts der Staatsbürgerschaft fungiert.
Der Ort des Schiedsgerichts ist Genf, Schweiz.